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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverhältnisse und Verträge, die zwischen Biermini (im Folgenden „Vermieter“ genannt) und dem Mieter (im Folgenden „Mieter“ genannt) über die Vermietung des Ausschankwagens (im Folgenden „Ausschankwagen“ genannt) abgeschlossen werden. Diese AGB gelten für alle Vermietungen im Raum München und Umgebung.

1. Mietvertrag

(1) Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters oder durch die Annahme des Angebots des Mieters zustande.

(2) Der Mietvertrag umfasst den Ausschankwagen sowie das vereinbarte Zubehör (z. B. Fässer, Gläser, Kühlgeräte), sofern nicht anderweitig vereinbart.

2. Mietdauer

(1) Die Mietdauer wird im Mietvertrag konkret festgelegt. Der Mieter hat den Ausschankwagen zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen bzw. liefern zu lassen und spätestens zum Ende der Mietdauer zurückzugeben.

(2) Bei verspäteter Rückgabe des Ausschankwagens ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Mietgebühr in Höhe von 50€/Stunde zu berechnen.

3. Anfahrtspauschale

(1) Für die Anfahrt des Ausschankwagens zum Mietort sowie die Rückfahrt wird eine Anfahrtspauschale berechnet. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Entfernung vom Firmensitz des Vermieters zum Veranstaltungsort des Mieters.

(2) Die genaue Höhe der Anfahrtspauschale wird im Mietvertrag festgelegt und ist vom Mieter zusätzlich zum Mietpreis zu zahlen.

4. Mietpreis und Zahlung

(1) Der Mietpreis wird im Mietvertrag festgelegt und ist vor Übergabe des Ausschankwagens in voller Höhe zu zahlen.

(2) Zahlungen sind per Ãœberweisung, Kreditkarte oder in bar zu leisten.

(3) Stornierungen des Mietvertrages sind bis 3 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei. Bei einer späteren Stornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von [Betrag] erhoben.

5. Versicherung

(1) Der Mieter ist verpflichtet, für die Dauer der Mietzeit eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die durch den Betrieb des Ausschankwagens verursacht werden.

(2) Der Ausschankwagen ist durch den Vermieter gegen Diebstahl und Brand versichert. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Fahrlässigkeit oder den Betrieb des Ausschankwagens durch den Mieter entstehen, sind jedoch nicht durch diese Versicherung gedeckt. In diesen Fällen haftet der Mieter für die entstandenen Schäden.

(3) Der Mieter hat bei der Ãœbergabe des Ausschankwagens eine Kopie der Haftpflichtversicherung vorzulegen.

6. Übergabe und Rückgabe des Ausschankwagens

(1) Der Ausschankwagen wird im einwandfreien Zustand übergeben. Etwaige Mängel oder Schäden müssen bei der Übergabe unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden.

(2) Bei Rückgabe des Ausschankwagens ist dieser in einem ordnungsgemäßen Zustand, gereinigt und mit allem Zubehör zurückzugeben.

(3) Der Mieter haftet für alle Schäden am Ausschankwagen, die während der Mietdauer entstehen, es sei denn, diese wurden durch normalen Gebrauch oder höhere Gewalt verursacht.

7. Haftung und Schadensersatz

(1) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters verursacht wurden.

(2) Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Ausschankwagen entstehen, es sei denn, diese wurden durch einen vom Vermieter zu vertretenden Umstand verursacht.

(3) Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch die unsachgemäße Bedienung oder den unsachgemäßen Betrieb des Ausschankwagens entstehen.

8. Nutzung des Ausschankwagens

(1) Der Mieter verpflichtet sich, den Ausschankwagen nur im Rahmen der vereinbarten Nutzung (z. B. Ausschank von Getränken bei Events, Festen etc.) zu verwenden.

(2) Der Ausschankwagen darf nur von autorisiertem Personal des Mieters betrieben werden, das im Umgang mit dem Wagen geschult ist. Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen (z. B. zum Ausschank von Alkohol) eingehalten werden.

(3) Der Mieter darf den Ausschankwagen nicht an Dritte weitervermieten oder anderweitig übertragen.

9. Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, alle notwendigen Genehmigungen für den Betrieb des Ausschankwagens auf öffentlichen Veranstaltungen einzuholen, z. B. eine Gaststättenkonzession oder eine Alkoholausschankgenehmigung, soweit dies erforderlich ist.

(2) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Ausschankwagen während der Mietzeit in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand betrieben wird.

10. Datenschutz

Der Vermieter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters zu finden.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für alle Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist München, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

12. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: 08.04.2025

Biermini

Westendstr. 145

80339 München

+49 173 1523721

biermini@outlook.de

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